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VwGH 21. 1. 2003, 99/07/0200 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2004/556ZfV 2004, 277 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 1 Abs 1 AAEV (Geltungsbereich; Einleitung von Abwasser in Fließgewässer; keine Definition von Fließgewässer; Einleitung von Abwasser in ein Hafenbecken in dem das Wasser steht, stellt keine Einleitung in ein Fließgewässer dar; keine Anwendung der AAEV)

§ 1 Abs 1 Z 3 AAEV (Abwasser; Definition; aus einem Sperrbrunnen in ein Tankhafenbecken abgeleitetes, mit Kohlenwasserstoff kontaminiertes Wasser ist Abwasser)

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