Tir GVG : (Grundverkehrsbehörden, Zuständigkeit; Frage der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes, rechtskräftige Entscheidung eines Zivilgerichtes, Bindungswirkung)
VwGH 20.12.2002, 99/02/0110
Gerade die durch die Nov LGBl 1991/74 durch § 16a Tir GVG 1983 eingefügte Möglichkeit einer Feststellungsklage des Landesgrundverkehrsreferenten bei den Zivilgerichten zur Klärung der Frage, ob ein Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Schein- oder Umgehungsgeschäft vorliegt, macht deutl, dass E der Zivilgerichte eine Bindungswirkung für die GrundverkehrsBeh im Umfang dieser Feststellungen herbeiführen soll.