§ 18 Abs 3 ÄrzteG 1998 (Erfordernisse zur Berufsausübung; besonderes Erfordernis; § 18 Abs 3 entspricht, soweit er auf österreichische Nostrifizierungsvorschriften verweist, nicht den Anforderungen des Art 43 EG; Art 43 EG unmittelbar anwendbar; daher keine Anwendung von § 18 Abs 3 )