§ 1 Abs 1 Z 4 WTBG (Wirtschaftstreuhandberufe; selbstständiger Buchhalter)
§ 2 Abs 1 Z 2 WTBG (Berechtigungsumfang - selbstständiger Buchhalter; ua Erstellung von Bilanzen)
§ 116 Z 1 WTBG (Strafbestimmungen, selbstständige Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes ohne Berechtigung; Tatvorwurf „Abschluss von Büchern“ mit näherer Umschreibung der Tathandlung, ausreichende Konkretisierung; Wertung als „Anbieten“ nur überschießend)