§ 23 Abs 1 Z 3 Stmk ROG 1974 (Bauland, vollwertiges; nur Grundflächen, deren Aufschließung keine unwirtschaftlichen öffentlichen Aufwendungen für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung, Verkehrsverbindungen verursacht)
§ 23 Abs 1 Z 3 Stmk ROG 1974 (Bauland, vollwertiges; nur Grundflächen, deren Aufschließung keine unwirtschaftlichen öffentlichen Aufwendungen für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung, Verkehrsverbindungen verursacht)