§ 18 Abs 4 Vbg RPG (Freiflächen, Sondergebiete; Gebäude und Anlagen, die ihrer Zweckwidmung nach an einen bestimmten Standort gebunden; Kleingärten, gewerbliche Gärtnereien, Sportanlagen, Ausflugsgasthöfe, Schutzhütten, Steinbrüche; Zulässigkeit betriebserforderlicher Wohnräume aus der Natur der Sache heraus zu bejahen; Gärtnerei)
VwGH 05.12.2000, 99/06/0160