§ 15 Abs 1 Tir ROG 1997 (Beschränkungen für Freizeitwohnsitze; Ausnahmen; Gastgewerbebetriebe zur Beherbergung von Gästen sowie Kurheime und Erholungsheime, die von öff Einrichtungen erhalten werden; Appartementgebäude)
§ 26 Abs 3 Tir BauO 1998 (Bauansuchen, Abweisungsgründe; Widerspruch zum Flächenwidmungsplan, Schaffung eines Freizeitwohnsitzes entgegen § 15 Abs 4 Tir ROG 1997 )