§ 24 Abs 1 Oö BauO 1994 (bewilligungspflichtige Vorhaben; Anzeige eines Dachraumausbaus durch einen Miteigentümer; keine Parteistellung eines anderen Miteigentümers bezüglich der Frage, ob Bewilligungspflicht vorliegt)
§ 25 Abs 1 Oö BauO 1994 (anzeigepflichtige Vorhaben; Anzeige eines Dachraumausbaus durch einen Miteigentümer)