§ 2 BEeinstG (begünstigte Behinderte; Personenkreis)
§ 14 Abs 2 BEeinstG (Feststellung der Begünstigung; Einschätzung des Grades der Behinderung)
§ 14 Abs 5 BEeinstG (ebenso; Zurückweisung von Anträgen von begünstigten Behinderten auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung wegen Änderung des Leidenszustandes ohne Ermittlungsverfahren, wenn seit der letzten rechtskräftigen Feststellung noch kein Jahr verstrichen ist; gilt nicht, wenn offenkundige Änderung des Leidenszustandes glaubhaft geltend gemacht wird; Fehleinschätzung kann ohne Sachverhaltsänderung, dh Besserung des Leidenszustandes, nur unter den Voraussetzungen für amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 69 Abs 1 und 3 AVG korrigiert werden)