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VfGH 28. 2. 2003, B 1225/00 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2004/282ZfV 2004, 136 Heft 1 v. 1.3.2004

keine Verletzung (Bescheid)

VfGH 28.02.2003, B 1225/00

Die Bedenken, die Vollziehung der Bestimmungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 führten zu einer Inländerdiskriminierung, sind nicht zutreffend.

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