keine Verletzung (Bescheid)
VfGH 11.06.2003, B 1758/00
Keine willkürliche oder denkunmögliche Verpflichtung der Beschwerdeführerin zum Ersatz zu Unrecht empfangener Geldleistungen aufgrund des Entfalls des Diensteinkommens wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst.