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VwGH 17. 10. 2002, 2000/07/0042 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2004/251ZfV 2004, 120 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 5 Abs 2 WRG 1959 (Benutzungsberechtigung der Privatgewässer)

§ 9 WRG 1959 (besondere Wasserbenutzung an öffentlichen Gewässern und privaten Tagwässern; Änderungen in der Gewässerbenutzung nur bei qualitativer oder quantitativer Änderung der bisher wasserrechtlich bewilligten Wasserbenutzung bewilligungspflichtig)

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