§ 39 Abs 3 Stmk BauG (Verletzung der Pflichten des Eigentümers eines Bauwerks; Auftrag bezüglich der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und die Behebung des konsenswidrigen Zustandes; bewilligungswidrige Nutzung nach Abs 2)
§ 41 Abs 1 Stmk BauG (Baueinstellung)