§ 70a Stmk BauO 1968 (konsenswidrige Bauten; Beseitigungsauftrag; keine Möglichkeit, die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes aufzutragen; Vollstreckung eines 1992 erteilten Bauauftrags, nachfolgend zwei verschiedene, das Errichtete in Summe deckende Bewilligungen, die jedoch jede für sich erteilt, nicht kumulativ konsumiert werden können; Vollstreckbarkeit aufrecht)