§ 34 VwGG (Zurückweisung wegen Mangel der Berechtigung zur Erhebung; Zurückweisung eines Devolutionsantrages; Rechtszug an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde offen)
VwGH 08.08.2002, 2002/11/0152
Nach der stRsp des VwGH steht gegen die bescheidmäßig erfolgte Ablehnung (Abw, Zurückw) eines DevolutionsA durch die Oberbeh - ungeachtet eines eingeschränkten Instanzenzuges in der den Gegenstand des Verf bildenden VerwAngelegenheit - der Rechtszug an die sachl in Betracht kommende Oberbeh offen (vgl VwGH 24.04.2001, 2000/11/0255, 04.07.2002, 2002/11/0099, 0100). Die vorliegende Beschw wurde demnach vor Erschöpfung des Instanzenzuges eingebracht und war daher mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gem § 34 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verf in nichtöffentl Sitzung mit Beschl zurückzuweisen.