§ 46 Abs 3 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Tatsachenirrtum über Ablauf der Frist zur Erhebung der VwGH-Beschwerde; Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses; es kommt darauf an, wann der Beschwerdeführer erstmals den Tatsachenirrtum erkennen konnte und musste; dieser Zeitpunkt kann auch der Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses über die Zurückweisung der Beschwerde wegen Verspätung sein)
VwGH 21.11.2002, 2002/07/0126