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VwGH 6. 11. 2002, 2002/04/0138 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2004/191ZfV 2004, 100 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 60 Abs 7 Oö VergabeG (einstweilige Verfügung; Abgesonderte Bekämpfung, keine; Geltung für erstmalige Erlassung wie für Aufrechterhaltung einstweiliger Verfügungen)

VwGH 06.11.2002, 2002/04/0138

Die E der NachprüfungsBeh, eine einstweilige Verfügung iSd § 60 Abs 1 Oö VergabeG zu erlassen, kann nur eingeschränkt bekämpft werden und zwar nur gemeinsam mit der E über den NachprüfungsA; ein abgesondertes RM gegen die Erlassung der einstweiligen Verfügung besteht nicht.

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