§ 43 BVergabeG (Form, Inhalt und Einreichung der Angebote; Verbindlicherklärung der ÖNORM 2050 durch Verordnung)
§ 8 Abs 1 AllG BVergabeV (Form und Inhalt der Angebote; Gültigkeitserklärung des Pkt 3.2 ÖNORM 2050)
Punkt 3.2.5 ÖNORM A 2050, Vergabe von Aufträgen über Leistungen - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm (Angebot, Inhalt; ua Firma und Geschäftssitz des Bieters; Datum und rechtsgültige Unterschrift des Bieters; „rechtsgültige Unterfertigung“, notwendige firmenmäßige Zeichnung, keine)