§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde; mangelnde subjektive Rechtsverletzung; enthält wasserpolizeilicher Auftrag keine Maßnahmen zur Wiederverfüllung des Geländes, liegt darin keine Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten; Ausbleiben von Duldungsbescheiden gegenüber Grundeigentümern bewirkt keine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Beschwerdeführers durch den ihm erteilten wasserpolizeilichen Auftrag)