§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; Verdacht Kfz in vermutlich durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand gelenkt zu haben; Frage des tatsächlichen Lenkens unerheblich)
VwGH 11.10.2002, 2001/02/0223