§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung, keine; sechs Blasversuche, Ergebnisse bei letzten zwei Versuche; Beendigung der Amtshandlung, weitere Aufforderung, keine)
VwGH 11.10.2002, 2001/02/0220