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VwGH 11. 10. 2002, 2000/02/0066 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2004/166ZfV 2004, 94 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 2 Abs 1 Z 26 StVO (Begriffsbestimmungen; Anhalten; durch Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungenes Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges; Fahrzeug des Kraftfahrlinienverkehrs; Stehen bleiben in Haltestelle zum Aus- und Einsteigen von Fahrgästen)

§ 2 Abs 1 Z 27 StVO (Halten; durch Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für Ladetätigkeit)

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