§ 89a Abs 2 lit h StVO (Entfernung von Hindernissen; Verkehrsbeeinträchtigung, Abstellen eines Fahrzeuges in Buszone; Entfernung auch ohne Besorgnis bevorstehender Verkehrsbeeinträchtigung; Buszone für Omnibusse des Wiener Stadtrundfahrtengewerbes)
VwGH 11.10.2002, 2000/02/0106