§ 2 Abs 1 Z 26 StVO (Begriffsbestimmungen; Anhalten; durch Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungenes Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges; Fahrzeug des Kraftfahrlinienverkehrs; Stehen bleiben in Haltestelle zum Aus- und Einsteigen von Fahrgästen)
§ 2 Abs 1 Z 27 StVO (Halten; durch Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für Ladetätigkeit)