§ 8 Abs 1 Stmk SHG (Lebensunterhalt; Definition)
§ 8 Abs 2 Stmk SHG (ebenso; richtsatzgemäße Geldleistung; zur Verfügung gestellte Geldbeträge sind vom Richtsatz abzuziehen; auch wenn sie bloß geliehen worden wären und ein Rückersatzanspruch bestünde)