§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Befähigungsnachweis; hinreichende tatsächliche Befähigung, keine; Nachweis einer Tätigkeit in fachlich praktischer Hinsicht, keiner)
VwGH 09.10.2002, 2002/04/0059