§ 57 Abs 1, 2 GewO 1994 (Aufsuchen von Privatpersonen zum Zweck des Sammelns von Bestellungen auf Warten; Verbot hinsichtlich bestimmter Waren; Verbot von Werbeveranstaltungen)
§ 59 Abs 2 erster Satz GewO 1994 (Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen; Zulässigkeit bei Werbeveranstaltungen, keine)