§ 9 Abs 2 PVG
Personalvertretung 31.03.2003, A 3 - PVAK/03-10
Die PV ist auch in den Fällen, in denen das Einvernehmen mit der PV herzustellen ist (zB beim Dienstplan), nicht verpflichtet, ihren Beschluss dem DG gegenüber schriftlich zu begründen. Die Tätigkeit der PV unterliegt aber dem allgemeinen Willkürverbot. Der ablehnende Beschluss des DA muss daher von sachlichen Erwägungen getragen sein.