vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personalvertretung 23. 6. 2003, A 2 - PVAK/03-8

JudikaturZfV 2003/1815ZfV 2003, 820 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 9 Abs 3 lit a , 10 Abs 4, 6a und 7 PVG

Personalvertretung 23.06.2003, A 2 - PVAK/03-8

Beim FA anhängig gewordene PV-Angelegenheiten werden dann zur Angelegenheit der ZSt, wenn der FA gemäß § 10 Abs 6a PVG die Vorlage an die ZSt verlangt hat. Ein Beratungsverlangen mit dem DStL gemäß § 10 Abs 4 kann nicht gleichzeitig als Vorlageverlangen nach § 10 Abs 6a PVG gewertet werden. Einwendungen der PV gegen die Betrauung von Bed mit einer Vorgesetztenfunktion und Verlangen nach Vorlage der Angelegenheit an die ZSt kommen keine aufschiebende Wirkung zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!