§§ 9 Abs 3, 22 PVG, § 1 Abs 1 PV-GO
Personalvertretung 24.02.2003, A 40 - PVAK/02-6
Bei der Besetzung von Leitungsfunktionen, bei der nach § 7ff AusG eine Begutachtungskommission einzuschalten ist, obliegt dieser die Prüfung der Bewerbungen und die Erstattung eines Gutachten über die Eignung der Bewerber. Der DA hat daher keine Reihung der Bewerber vorzunehmen.