§ 62 Abs 1 zweiter Satz VfGG ( Gesetzesprüfung, Gerichtsantrag, Darlegung der Bedenken im Einzelnen; zulässige Verweisung auf früheres aufhebendes Erk des VfGH, offenkundige Gleichartigkeit der Regelung)
VfGH 03.03.2003 , G 121/02
(S Verwaltungsstrafrecht)