Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung, Antrag eines unabhängigen Verwaltungssenates; Zurückweisung)
§ 62 Abs 1 VfGG ( ebenso; Antrag auf Aufhebung des gesamten Gesetzes oder bestimmter Stellen; notwendiger Antragsinhalt, genaue und vollständige Bezeichnung, keine bei Verbleibens eines Satztorsos ohne verständlichen Sinn; Ergebnis der Aufhebung ein Gesetzgeber nicht zusinnbares und vom UVS nicht beabsichtigtes Regelungskonzept)