B-VG Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, ua aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen, aktuelle Betroffenheit; zumutbarer Rechtsweg, keine Legitimation, wenn OGH der Anregung auf Anrufung des VfGH nicht gefolgt ist)
§ 89 Abs 1 Z 1 ASVG ( Ruhen der Leistungsansprüche aus der Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung ua während Verbüßung einer Freiheitsstrafe)