B-VG Art 140 Abs 5 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Frist für das Außer-Kraft-Treten; ausreichende Frist unter Bedachtnahme auf dem Wr Landesgesetzgeber aus Vorerkenntnis bekannte Verfassungswidrigkeit der Norm)
B-VG Art 140 Abs 5 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Frist für das Außer-Kraft-Treten; ausreichende Frist unter Bedachtnahme auf dem Wr Landesgesetzgeber aus Vorerkenntnis bekannte Verfassungswidrigkeit der Norm)