Art 144 Abs 1 (Bescheidbeschwerde; Legitimation, keine, im Falle sukzessiver Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Elektrizitäts-Control Kommission, Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern, bescheid-mäßige Entscheidung; Gerichte, sukzessive Kompetenz; Zurückweisung von Anträgen auf Durchführung eines Streitschlichtungsverfahrens mangels Legitimation, gesetzlich vorgesehene Anrufung des Gerichtes; Entscheidung des Gerichtes über bloß verfahrensrechtliche Frage des verwaltungsbehördlichen Verfahrens, keine)