Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; keine Anwendung der aufgehobenen Bestimmungen auf den Anlassfall; Anwendung auf vor der Aufhebung verwirklichte Tatbestände; Feststellungsbescheid nach § 113 Abs 2b Nö BauO betreffend Unterlassung der Anordnung des Abbruchs wegen Widerspruch zum Flächenwidmungsplan; Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Entscheidung zu beurteilen, daher kein vor der Aufhebung verwirklichter Sachverhalt; falsche Beurteilung der anzuwendenden Rechtslage führt zu Verletzung im Gleichheitsrecht, wenn die verfehlt angewendete alte Rechtslage wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben wurde)