Art 137 B-VG (Kausalgerichtsbarkeit; vermögensrechtliche Ansprüche ua gegen Gemeinden; Vorschreibung von Abschleppkosten und Mahnkosten; Zahlung, Rückforderungsbegehren; Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde zur Entscheidung, keine; rechtskräftiger Bescheid hinsichtlich Abschleppkosten, gültiger Rechtstitel, Rückforderung, keine; Mahnkosten, gesetzliche Grundlage für Einbehaltung, keine)