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VfGH 29. 11. 2002, G 181/02 (LEBENSMITTELRECHT)

JudikaturLEBENSMITTELRECHTZfV 2003/1711ZfV 2003, 787 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 4 Abs 3 FleischuntersuchungsG (Übertragung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf Gemeinden, die über mindestens einen in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde stehenden Fleischuntersuchungstierarzt verfügen)

§ 4 Abs 3 FleischuntersuchungsG idF BGBl I 2002/96 (Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Bundesland Wien durch in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde stehende Tierärzte zulässig)

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