Keine Verletzung im Meinungsäußerungsfreiheitsrecht durch Werbebeschränkung und Provisionsverbot für Ärzte, Rechtfertigung der Einschränkung wegen öffentlichen Interesses des Schutzes der Gesundheit; hier Preisnennungen für zahnärztliche Leistungen in Flugblättern und Postwurfsendungen
VfGH 01.10.2001 , V 56/00, 66/00