§ 45 Abs 3 AVG (Parteiengehör; Verfahrensrechte einer Partei reichen nur so weit wie ihre materiellen Rechte)
VwGH 25.07.2002 , 2002/07/0042
Dass die Äußerung der AmtsSV für Biologie den Bf nicht zur Kenntnis gebracht wurde, begründet keinen VerfMangel, da sich diese Äußerung auf Fragen der ökolog Funktionsfähigkeit des Gewässers bezieht, somit auf öff Interessen, auf deren Wahrnehmung die Bf mangels Eingriffs in ihre Rechte keinen Einfluss haben. Abw.