§ 33 Abs 1 erster Satz VwGG (Gegenstandslosigkeit, Verfahrenseinstellung, Wegfall des rechtlichen Interesses; Asylverfahren, Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft)
VwGH 16.05.2002 , 99/20/0486
Durch die Verleihung der österr Stb liegt zwar keine formelle Klaglosstellung iSd § 33 Abs 1 VwGG vor, doch lässt die Erklärung des Bf über die der zwischenzeitl erfolgte Verleihung, unzweifelhaft den Wegfall des Interesses an der Erledigung der vorliegenden Beschw (gegen einen den AsylA des Bf abweisenden B) erkennen. Es war daher in sinngem Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG die Beschw als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen (VwGH 14.12.2000, 2000/20/0168).