§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Inhalt der Beschwerde, Beschwerdepunkte, Bezeichnung, Festlegung des Prozessgegenstandes, Prüfung einer allfälligen Verletzung eines sonstigen subjektiven Rechtes, keine; bloße Behauptung der Verletzung von Verfahrensrechten losgelöst von materiellen Rechten, keine Verletzung subjektiver Rechte)
VwGH 05.09.2002 , 2000/02/0063