§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest; Verweigerung; sofortige Darlegung der Gründe der Unmöglichkeit der Ablegung des Testes, keine)
VwGH 05.09.2002 , 2002/02/0044
Es erübrigt sich daher auch, auf die iZm der nachträgl - unter Vorlage ärztl Atteste und GA über eine reduzierte Lungenfunktion des Bf unter bestimmten Bedingungen - behaupteten Unmöglichkeit der Ablegung eines Alkomattests vorgebrachte Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung bzw die VerfRügen näher einzugehen, zumal die bel Beh angesichts des ggstl Sachverhaltes gar nicht gehalten gewesen wäre, ihrerseits ein ärztl SV-GA zu dieser Frage beizuschaffen. Abw.