§ 35 Abs 2, 3 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Kenntnis eines Versagungsgrundes; Erteilung eines Aufenthaltstitels; Berücksichtigung des Gesamtfehlverhaltens; „maßgeblicher Sachverhalt“; Gefährdung der maßgeblichen öffentlichen Interessen; Aufenthaltsverfestigung)
§ 36 Abs 1 FrG 1997 (ebenso)