vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 20. 6. 2002, 2002/18/0121 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2003/1484ZfV 2003, 697 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 36 Abs 1 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, befristetes; gerichtliche Verurteilungen wegen Suchtgiftdelikten; Wiederholungsgefahr; Therapieaufschub; Beurteilungszeitpunkt)

VwGH 20.06.2002 , 2002/18/0121

Der Bf, der am 28. 10. 1999 nach Österreich gelangte, hat bereits ab Ende Oktober 1999 Suchtgift erworben und konsumiert. Ab März 2000 hat er täglich 12 bis 18 Gramm Haschisch an zahlreiche Abnehmer verkauft. Aus der deshalb erfolgten Verurteilung ua auch wegen § 27 Abs 2 Z 2 erster Fall SMG ist ersichtlich, dass dem Bf auch gewerbsmäßige Tatbegehung zur Last gelegt worden ist. Der Bf hat also in der Absicht gehandelt, sich durch die wiederkehrende Begehung derartiger Suchtgiftdelikte eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (siehe § 70 StGB). Selbst eine rechtskräftige Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe und die Verbüßung einer Freiheitsstrafe hat ihn nicht davon abhalten können, neuerl, und sogar noch in wesentl größerem Umfang, einschlägig straffällig zu werden. Bereits etwa zwei Wochen nach seiner Haftentlassung hat er begonnen, zunächst tägl etwa 20 bis 30 Gramm Haschisch und dann ab Anfang August sogar tägl etwa 50 Gramm Haschisch an zahlreiche Abnehmer zu verkaufen. Bei der von ihm verkauften Suchtgiftmenge handelt es sich um eine gem § 28 Abs 6 SMG unter Bedachtnahme auf die Eignung, Gewöhnung hervorzurufen und in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen, festzusetzende „große Menge“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!