§ 28 Abs 2 FrG 1997 (Kinder; Befreiung von der Sichtvermerkspflicht; Mutter; anderer niedergelassener Fremder; verfassungsrechtliche Bedenken, keine; novellierte Fassung)
VwGH 20.06.2002 , 2002/18/0094
1. Die Beschw hält den angefochtenen B insoweit für rechtswidrig, als er sich auf § 28 Abs 2 FrG stütze, welche Best verfasswidrig sei. So könne ein Kind nach dieser Regelung seinen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland während der ersten sechs Lebensmonate von der Mutter auch dann ableiten, wenn dieser nicht die Pflege und Erziehung des Kindes allein zukomme, während die Ableitung des rechtmäßigen Aufenthalts vom Vater nur dann in Frage komme, wenn diesem die Pflege und Erziehung des Kindes und - aus einem anderen Grund als wegen Verzichts der Mutter - allein zukomme. Diese Differenzierung sei sachl nicht gerechtfertigt, weshalb angeregt werde, einen G-PrüfungsA beim VfGH zu stellen.