§ 51g Abs 3 VStG (Beweisaufnahme; Niederschriften, Verlesung, Voraussetzungen; keine bei bloßer Nichtbefolgung einer Ladung durch Zeugin und mangelnder Zustimmung der anwesenden Parteien zur Verlesung; weitere Zeugenaussagen, Abweichung von in mündlicher Verhandlung getätigter Aussage und Widersprüche untereinander; Pflicht zur Verlesung dieser Aussagen aus Gerichtsakt)
VwGH 28.06.2002, 2001/02/0261