§ 51e VStG idF BGBl I 1998/158 (öffentliche mündliche Verhandlung; Verhandlungspflicht; Absehen von der Verhandlung, Gründe; keine; ausdrücklicher Antrag auf Durchführung einer Verhandlung)
VwGH 26.07.2002, 2001/02/0257
Die Beh 1. Instanz wies die Ae der Bfin betr WE in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist hinsichtl zweier näher angeführter Strafverfügungen ab (Spruchteil I) und die Einsprüche der Bfin gegen die näher angeführten Strafverfügungen als verspätet zurück (Spruchteil II).