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VwGH 28. 6. 2002, 2002/02/0009 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2003/1353ZfV 2003, 611 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 51e VStG idF BGBl I 1998/158 (öffentliche mündliche Verhandlung; Verhandlungspflicht; Absehen von der Verhandlung, Gründe; keine; zwei 3.000 S übersteigende Geldstrafen; Bestreitung des Sachverhaltes mit umfangreichen Beweisanträgen)

VwGH 28.06.2002, 2002/02/0009

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