§ 18 Abs 1 AlVG (Arbeitslosengeld, Bezugsdauer)
§ 18 Abs 2 AlVG (Arbeitslosengeld, Bezugsdauer, Erhöhung, Voraussetzungen)
§ 18 Abs 5 AlVG (Arbeitslosengeld, Bezugsdauer, Verlängerung, Voraussetzungen, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen; Verlängerung erst nach Aufbrauch der ursprünglichen Bezugsdauer)